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Beratung wird bei uns groß geschrieben
Kompetente Beratung - ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege.
Erstbesuche - Ermitteln des Hilfebedarfes
Vermittlung von Hilfsmitteln
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und vieles mehr …
Rufen Sie uns an - wir beraten Sie und helfen Ihnen gern. Vereinbaren Sie am besten direkt eine kostenlose Beratung in einer unserer Geschäftsstellen oder bei Ihnen zu Hause.
Beratungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse nach §37.3 SGB XI
Wer zuhause von seinen Angehörigen gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss einen Beratungsbesuch nachweisen.
Für die Pflegegrade 2 bis 3 einmal im Halbjahr und für die Pflegegrade 4 und 5 einmal im Vierteljahr.
Dieses Beratungsgespräch bieten wir Ihnen gern an!
Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll.
Wir geben hilfreiche Tipps, durch ausgebildete Pflegeberater in Ihrem häuslichen Umfeld.
Wir können Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
Bedarf von (Pflege-) Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Markus Schulz
Examinierter Krankenpfleger
Pflegedienstleitung nach § 80 SGB XI
Dana Schulz
Examinierte Krankenschwester
Qualitätsbeauftragte Ambulante Pflegedienste
LfK- Pflegeberaterin
LfK- Assessorin für Wundheilung
Praxisanleitung in der Pflege
Geschäftsführerin
Darleen Schulz
Gesundheits- & Krankenpflegerin
Praxisanleitung in der Pflege
Wundexpertin ICW
Hygienebeauftragte
Unsere aktuelle Info-Broschüre steht Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung. Download starten (ca. 1.6 MB)
Konrad-Adenauer-Ring 27
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24 Std. Telefon (0 25 21) 1 52 86
Lohnhalle Zeche Westfalen 1
59229 Ahlen
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Auszeichnungen
zufriedene Klienten
Fahrzeuge
Sehr gut versorgt in gewohnter Umgebung
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegefachkräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Alle Fragen und Antworten zur Behandlungspflege im Überblick.
Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegefachkräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie:
Wir versorgen Sie direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.
Kurzfristig? Kein Problem!
Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die examinierte Pflegefachkraft ins Haus.
Die soziale Pflegeversicherung als eine der Pflichtversicherungen in Deutschland sichert seit 1995 einen Teil des Pflegerisikos aller abhängig Beschäftigten, Arbeitslosen, Rentner und ihrer Familien ab. Wer im Fall einer Pflegebedürftigkeit mehr als die oft nicht kostendeckenden Leistungen dieser Teilkasko- Versicherung benötigt, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.
Es ging alles so schnell und Sie hatten noch keine Gelegenheit, sich auf die neue Situation einzustellen? Ihr Partner, Ihre Eltern oder Großeltern sind durch einen Unfall oder eine Erkrankung Pflegebedürftig geworden. Plötzlich ist vieles anders. Nun gilt es, zahlreiche Entscheidungen zu treffen:
Es muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden. Zum anderen müssen sich Angehörige zusammen mit dem Betroffenen überlegen, welche Form der Versorgung die passendste für den individuellen Pflegebedarf sein könnte.
Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
Die Leistungen für Mitglieder der gesetzlichen oder der privaten Pflegekassen sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) prinzipiell gleich. Die wichtigsten Pflegeleistungen, die Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad zustehen, finden Sie im Folgenden.
Niklas Grabowski, M.A.
Gesundheits- und Krankenpfleger,
Praxisanleitender,
Berufspädagoge im Gesundheitswesen (früher: Lehrer für Pflegeberufe)
Beginn der Karriere 2008 in verschiedenen medizinisch-pflegerischen Fachrichtungen und Einrichtungen, seit 2015 an Pflegeschulen tätig. Seit 2024 hauptberuflich in der Hauptverwaltung des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster mit dem Themenschwerpunkt Pflegeausbildung.
Sie haben eine akute oder chronische Wunde?
Wir bieten Ihnen:
Unwichtig? Keineswegs.
Im täglichen Umgang mit der Pflege im häuslichen Bereich kommen
viele, oft spezielle Fragen auf uns zu Wir versuchen, diese mit Ihnen
zusammen zu lösen. Fragen Sie uns!
Nutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie uns. Wir melden uns bei Ihnen per E-Mail oder telefonisch (bitte nicht vergessen die Telefonnummer einzugeben!). Gerne können Sie uns auch jederzeit anrufen um eine telefonische Beratung zu erhalten oder einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause oder in einer unserer Geschäftsstellen abzustimmen.
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