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WIR SIND FÜR SIE DA

Herzlich willkommen bei Pro Pflege!

Die Geborgenheit in vertrauter Umgebung ist durch nichts zu ersetzen.

Zuhause gepflegt, bedeutet für viele Menschen nicht ins Heim oder Krankenhaus gehen zu müssen, oder einfach eine Erleichterung für das tägliche Leben.

„Für uns steht der individuelle Mensch im Mittelpunkt“

Die examinierten Pflegefachkräfte des Pro Pflege Teams leisten seit 1995 Pflege im häuslichen Umfeld der uns anvertrauten Klienten. Wir erbringen Leistungen im Sinne der Pflegeversicherung sowie häusliche Krankenpflege verordnet durch den Haus- oder Facharzt.

„Pflegen wie wir selbst gepflegt werden möchten“

Wir sind für Sie in Beckum und Ahlen mit einer Geschäftsstelle direkt vor Ort und versorgen Klienten im Umkreis um diese beiden Orte herum. Telefonisch erreichen Sie uns in Beckum unter der Rufnummer 02521 15286 und in Ahlen unter 02382 803434.

Nehmen Sie unser Angebot einer kostenlosen Beratung in einer unserer Geschäftsstellen oder bei Ihnen zu Hause war. Am besten Sie rufen an und vereinbaren direkt einen Termin mit uns - wir helfen Ihnen gerne weiter!

Ihr Pro Pflege Team

Schauen Sie gerne herein

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Kilometer 2023

Ein etabliertes familiäres Unternehmen, in dem ich seit gut 2 Jahren beschäftigt bin und noch keinen Tag bereut habe, den Schritt hierher gemacht zu haben. Loyalität, Fairness, Teamgeist und Wertschätzung werden hier groß geschrieben. Die besten Chefs, immer ein offenes Ohr, Rat und Tat zu jeder Zeit, nette, hilfsbereite Kollegen. Top.

— Andrea
Mitarbeiterin Pro Pflege

Seit über 2 Jahren arbeite ich bei Pro Pflege und was soll ich sagen? In meinen über 10 Jahren Berufserfahrung ist Pro Pflege mit Abstand der Beste Arbeitgeber. Tolle Kollegen. Sympathische, zuvorkommende, Hilfsbereite (egal ob privat oder beruflich), lustige, sehr kompetente und liebeswerte Chefs.

— Victoria
Mitarbeiterin Pro Pflege

Ich arbeite seit 24 Jahren im Familienbetrieb Pro Pflege und kann mir keinen anderen Arbeitgeber vorstellen .Das Team ist stets hilfsbereit und die Chef‘s setzen sich immer für das Team & ihre Patienten ein. Vielen Dank dafür!

— Susanne
Mitarbeiterin Pro Pflege

Ich bin sehr zufrieden und fühle mich bei Ihnen sehr wohl.

— Bobby und Nicki
Klient Pro Pflege

Ich fühle mich einfach gut versorgt vom Pflegedienst. "Einfach super"!

— Rudi
Klient Pro Pflege

Ich finde das Beste, was es gibt.

— Fr. Drube
Klient Pro Pflege

Freundliche und kompetente Pflegerinnen. Auch beim Termin fürs Duschen wird alles zufriedenstellend gelöst.

— Elli
Klient Pro Pflege

Das Team ist sehr freundlich, immer hilfsbereit.

— Hilde
Klient Pro Pflege

Immer zur Stelle, immer sehr nett, sehr kompetent.

— Frau D., Ahlen
Klient Pro Pflege

Nett, immer erreichbar. Es hat sich sehr gut eingespielt. Zeitliche Wünsche werden erfüllt, es haben alle ein nettes Wort übrig.

— Frau L., Beckum
Klient Pro Pflege

Alle sind zuvorkommend und nett!

— Alle
Klient Pro Pflege

Sehr freundlich, hilfsbereit, ruhig und gelassen. Ich fühle mich sehr wohl!

— Frau W.
Klient Pro Pflege

Individuelle Beratung

Beratung wird bei uns groß geschrieben

Kompetente Beratung - ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege.

  • Erstbesuche - Ermitteln des Hilfebedarfes

  • Vermittlung von Hilfsmitteln

  • Individuelle SIS®

  • und vieles mehr …

Rufen Sie uns an - wir beraten Sie und helfen Ihnen gern. Vereinbaren Sie am besten direkt eine kostenlose Beratung in einer unserer Geschäftsstellen oder bei Ihnen zu Hause.

Beratungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse nach §37.3 SGB XI

Wer zuhause von seinen Angehörigen gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss einen Beratungsbesuch nachweisen.

Für die Pflegegrade 2 bis 3 einmal im Halbjahr und für die Pflegegrade 4 und 5 einmal im Vierteljahr.

Dieses Beratungsgespräch bieten wir Ihnen gern an!

Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll.
Wir geben hilfreiche Tipps, durch ausgebildete Pflegeberater in Ihrem häuslichen Umfeld.
Wir können Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.

 

Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades

  • Bedarf von (Pflege-) Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag

  • Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation

  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Markus Schulz

Examinierter Krankenpfleger
Pflegedienstleitung nach § 80 SGB XI

Dana Schulz

Examinierte Krankenschwester
Qualitätsbeauftragte Ambulante Pflegedienste
LfK- Pflegeberaterin
LfK- Assessorin für Wundheilung
Praxisanleitung in der Pflege
Geschäftsführerin

Darleen Schulz

Gesundheits- & Krankenpflegerin
Praxisanleitung in der Pflege
Wundexpertin ICW
Hygienebeauftragte

Alles auf einem Blick …

Unsere aktuelle Info-Broschüre steht Ihnen hier als PDF-Dokument zur Verfügung. Download starten (ca. 1.6 MB)

Unsere Geschäftsstellen

Beckum

Konrad-Adenauer-Ring 27
59269 Beckum
24 Std. Telefon (0 25 21) 1 52 86

Ahlen

Lohnhalle Zeche Westfalen 1
59229 Ahlen
24 Std. Telefon (0 23 82) 80 34 34

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Versorgung

Sehr gut versorgt in gewohnter Umgebung

Behandlungspflege: Medizinische Versorgung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege

Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen, die von examinierten Pflegefachkräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Alle Fragen und Antworten zur Behandlungspflege im Überblick.

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegefachkräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie:

  • Wundversorgung akuter oder chronischer Wunden
  • Kompressionsverbände an- und ablegen
  • Medikamentengabe
  • Wochendosierer richten
  • Blutzuckermessung
  • Insulingabe
  • Blutzuckersensorwechsel/-kalibrierung
  • Anlegen von Orthesen oder Bandagen
  • Injektionen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruckmessung
  • Augentropfenvergabe
  • Medizinische Einreibungen
  • Infusionstherapie
  • Portversorgung
  • Und vieles mehr!

Wir versorgen Sie direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt.

Informationen:

Verordnung häuslicher Krankenpflege

Das kann z. B. vorkommen, wenn ein Patient nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen wird und seine Wunde fachgerecht versorgt werden soll. Selbstverständlich behandeln wir professionell auch chronische Wunden, wie zum Beispiel ein Ulcus cruris.

In der Wundversorgung arbeiten wir mit ausgebildeten Wundexperten eng zusammen.

Sicherung der Behandlung

Oft wird eine Therapie überhaupt erst möglich, wenn gewährleistet ist, dass der Patient zu Hause im gleichen Maße wie im Krankenhaus medizinisch versorgt wird, also wenn z. B. eine Blutzuckermessung oder Injektionen verabreicht werden müssen, Medikamente verabreicht, Blutdruck gemessen bis hin zu einer professionellen Portversorgung mit Infusionstherapie.

Krankenhausvermeidungspflege

Manchmal verordnet ein Mediziner die Behandlungspflege, wenn sich durch die medizinische Versorgung zu Hause der Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt Krankenhausvermeidungspflege.

Kosten und Dauer einer medizinischen Behandlungspflege

Die Kosten für die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse des versicherten Patienten. Als Kostenträger muss sie die medizinisch notwendigen Maßnahmen genehmigen. Dazu prüft ein Mitarbeiter der Krankenkasse, ob diese Maßnahmen dazu dienen, die Krankheit zu heilen, eine Verschlimmerung zu vermeiden oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt:

  • Die Erstverordnung gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, die Geltungsdauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab und muss vom Arzt entsprechend verordnet werden.
  • Bei einer Krankenhausverhinderungspflege ist eine Geltungsdauer von bis zu vier Wochenoder länger möglich.

Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an seinen ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen im Anschluss mit der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse ab.

Wir haben Verträge mit allen Kassen.

Fragen? Sprechen Sie uns an- Wir helfen Ihnen gern!

Kurzfristig? Kein Problem!

Wann ist eine Behandlungspflege notwendig? Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch zu Hause brauchen pflegebedürftige Patienten oft eine medizinische Versorgung. Ebenso wie ein Arzt Medikamente „verschreiben“ kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen. Wohnt der Patient noch in der eigenen Wohnung, kommt die examinierte Pflegefachkraft ins Haus.

Themenwelt Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung als eine der Pflichtversicherungen in Deutschland sichert seit 1995 einen Teil des Pflegerisikos aller abhängig Beschäftigten, Arbeitslosen, Rentner und ihrer Familien ab. Wer im Fall einer Pflegebedürftigkeit mehr als die oft nicht kostendeckenden Leistungen dieser Teilkasko- Versicherung benötigt, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.

Es ging alles so schnell und Sie hatten noch keine Gelegenheit, sich auf die neue Situation einzustellen? Ihr Partner, Ihre Eltern oder Großeltern sind durch einen Unfall oder eine Erkrankung Pflegebedürftig geworden. Plötzlich ist vieles anders. Nun gilt es, zahlreiche Entscheidungen zu treffen:

Es muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Pflegegrad beantragt werden. Zum anderen müssen sich Angehörige zusammen mit dem Betroffenen überlegen, welche Form der Versorgung die passendste für den individuellen Pflegebedarf sein könnte.

Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung

Die Leistungen für Mitglieder der gesetzlichen oder der privaten Pflegekassen sind nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) prinzipiell gleich. Die wichtigsten Pflegeleistungen, die Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad zustehen, finden Sie im Folgenden.

Ambulante Pflege:

Pflegegeld bei Versorgung durch Angehörige oder Freunde oder Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen professionellen ambulanten Pflegedienst. Bei Bedarf ist auch eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich.

Tages- oder Nachtpflege:

Für die stundenweise professionelle Pflege von zu Hause lebenden Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stationäre Pflege:

Wer stationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim benötigt, erhält von seiner Pflegekasse je nach Pflegegrad spezielle Leistungen.

Kurzzeitpflege:

Wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit einer vollstationären Pflege bedarf. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden soll.

Verhinderungspflege:

Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal in das Krankenhaus oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson oder ein Pflegedienst die Pflege übernehmen.

125 Euro Betreuung- und Entlastungsleistungen:

Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.

Viele weitere Leistungen:

Die Pflegeversicherung gewährt unter anderem auch Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, zu Pflegehilfsmitteln wie Lagerungsmatratzen, Zuschüsse zum Hausnotruf, zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe oder Wohngemeinschaft sowie zur altersgerechten Wohnraumanpassung.

Antrag auf Pflegeleistungen:

Pflegeleistungen seiner Pflegekasse erhält, wer einen anerkannten Pflegegrad hat. Daher müssen Versicherte vorab einen Pflegegrad beantragen, damit sie Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung haben.

Pflegegrad Geldleistungen und Sachleistungen

Versicherte erhalten von ihrer Pflegekasse je nach Pflegegrad (PG) die folgenden Leistungen:

Leistungsart PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) 689 € 1.289 € 1.612 € 1.995 €
Kurzzeitpflege (jährlich) / inkl. Aufstockung Verhinderungspflege 1.774 € / 3.386 € 1.774 € / 3.386 € 1.774 € / 3.386 € 1.774 € / 3.386 €
Verhinderungspflege (jährlich) / inkl. Aufstockung Kurzzeitpflege 1.612 € / 2.418 € 1.612 € / 2.418 € 1.612 € / 2.418 € 1.612 € / 2.418 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich) 125 € 125 € 125 € 125 € 125 €
Zum Verbrauch best. Pflegehilfsmittel (monatlich) 40 € 40 € 40 € 40 € 40 €
Digitale Pflegeanwendungen DiPA 50 € 50 € 50 € 50 € 50 €
Hausnotruf (monatlich) 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 € 25,50 €
Wohnraumanpassung (je Gesamtmaßnahme) 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 € 4.000 €
Umwandlung 40% ambulanter Sachleistungsbetrag 304 € 573 € 711 € 880 €
Pflegegrad Punkte im Überblick

Im Rahmen der Pflegebegutachtung werden je nach Intensität bzw. Häufigkeit der notwendigen Unterstützung entsprechende Punkte vergeben, addiert und so der Pflegegrad bestimmt. Je höher die Punktzahl, desto größer der Hilfsbedarf des Pflegebedürftigen und umso umfangreicher die Pflege- und Betreuungsleistungen.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die Pflegegrade Punkte

Grad der Selbstständigkeit Punktezahl PG
Geringe Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
12,5 bis 27 1
Erhebliche Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
27 bis unter 47,5 2
Schwere Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
47,5 bis unter 70 3
Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit
70 bis unter 90 4
Schwerste Beeinträchtigung
der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
90 bis 100 5
Pflegegrad erhöhen: Höherstellungsantrag

Eine Erkrankung nimmt ihren Verlauf, der körperliche oder psychische Zustand eines Versicherten verschlechtert sich: Immer wieder kommt es dazu, dass der zugewiesene Pflegegrad nicht mehr der vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen entspricht. Angehörige oder Betroffene sollten die Hilfsbedürftigkeit regelmäßig hinterfragen und bei Bedarf einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Alle Pflegegeldempfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind nach § 37 Absatz 3 SGB XI zu einer persönlichen Beratung verpflichtet. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen schnellen Überblick zur persönlichen Orientierung:

Vorhandener Pflegegrad Pflegeberatung
Pflegegrad 1 nicht vorgeschrieben aber möglich/ 1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 2 & 3 1 x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 & 5 1 x pro Vierteljahr

Weisen Sie den entsprechenden Beratungseinsatz nicht nach, kann Ihnen durch die Pflegekasse das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden.

Bei bestehenden Fragen helfen wir gern weiter!

Wir sind Wundexperten ICW

Sie haben eine akute oder chronische Wunde?

  • Wir möchten Sie mit fachgerecht internen und externen Wundexperten unterstützen.
  • In enger Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Haus- oder Facharzt.

Wir bieten Ihnen:

  • Verbandswechsel bei akuten und chronischen Wunden
  • Wundvisiten durch unseren Wundexperten nach ICW
  • Kompressionstherapie
  • Beratung zur Hautpflege und Ernährung

Sonstiges

Unwichtig? Keineswegs.

Im täglichen Umgang mit der Pflege im häuslichen Bereich kommen
viele, oft spezielle Fragen auf uns zu Wir versuchen, diese mit Ihnen
zusammen zu lösen. Fragen Sie uns!

Wir helfen Ihnen:

  • Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Hilfestellung bei allen Formalitäten
  • Kostenlose Beratung bei Ihnen zu Hause

Wir vermitteln:

  • Wundmanager
  • Stomatherapeuten
  • Hilfsmittel
  • Notrufsysteme
  • Fahrbarer Mittagstisch
  • und vieles mehr …

Kontaktinformationen

Nutzen Sie unser Kontaktformular und schreiben Sie uns. Wir melden uns bei Ihnen per E-Mail oder telefonisch (bitte nicht vergessen die Telefonnummer einzugeben!). Gerne können Sie uns auch jederzeit anrufen um eine telefonische Beratung zu erhalten oder einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräche bei Ihnen zu Hause oder in einer unserer Geschäftsstellen abzustimmen.

Pro Pflege

Konrad-Adenauer-Ring 27
59269 Beckum
Email: info@propflege.de

Telefon:
Pro Pflege Beckum
+49 (0) 25 21 / 1 52 86

Pro Pflege Ahlen
+49 (0) 23 82 / 80 34 34

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