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PFLEGEBERATUNG GESUCHT?
Wir beraten Sie und helfen Ihnen gern.
Beratungsbesuche im Auftrag der Pflegekasse nach §37.3 SGB XI
Wer zuhause von seinen Angehörigen gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, muss einen Beratungsbesuch nachweisen.
Für die Pflegegrade 2 bis 3 einmal im Halbjahr und für die Pflegegrade 4 und 5 einmal im Vierteljahr.
Dieses Beratungsgespräch bieten wir Ihnen gern an!
Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll.
Wir geben hilfreiche Tipps, durch ausgebildete Pflegeberater in Ihrem häuslichen Umfeld.
Wir können Maßnahmen empfehlen, die die häusliche Situation verbessern. Dazu gehören z. B. der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren.
Darüber hinaus werden u. a. folgende Themen besprochen:
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-) Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Hausnotruf
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Pro Pflege in Beckum
Konrad-Adenauer-Ring 27
59269 Beckum
24 Std. Telefon (0 25 21) 1 52 86
Pro Pflege in Ahlen
Lohnhalle Zeche Westfalen 1
59229 Ahlen
24 Std. Telefon (0 23 82) 80 34 34